Schutzkonzept

Nachhilfe findet zu zweit statt, oft zu Hause, manchmal online, meist ohne dass jemand zusieht. Genau deshalb braucht es Regeln, die vorher feststehen. Dieses Konzept gilt für alle, die über uns unterrichten, und für uns selbst.

1. Unsere Haltung

Wir gehen nicht davon aus, dass die Menschen bei uns gefährlich sind. Wir gehen davon aus, dass klare Regeln allen die Arbeit leichter machen – den Kindern, den Eltern und den Tutor:innen, die wissen, woran sie sind. Ein Schutzkonzept ist kein Misstrauensbeweis, sondern Handwerkszeug.

2. Wen wir unterrichten lassen

  • Ein persönliches Gespräch mit uns – keine reine Formularstrecke.
  • Ein geprüfter Immatrikulationsnachweis.
  • Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG im Original, wenn Minderjährige unterrichtet werden. Wir sehen es ein und speichern es nicht; erfasst werden nur Einsichtsdatum, Ausstellungsdatum, die Feststellung „ohne einschlägigen Eintrag“ und die Wiedervorlage nach drei Jahren.
  • Die schriftliche Zustimmung zu diesem Konzept.

Fehlt eines davon, kommt keine Vermittlung zustande. Das ist nicht Ermessen, sondern im System hinterlegt.

3. Verhaltenskodex

Wer über uns unterrichtet, hält sich an folgende Regeln:

  • Transparenz statt Zweisamkeit. Unterricht findet zu Hause in Absprache mit den Eltern statt, in öffentlichen Räumen wie Bibliotheken oder online. Die Eltern wissen immer, wann und wo unterrichtet wird.
  • Kommunikation läuft über die Plattform und über die Eltern. Kein Wechsel in private Messenger, kein Austausch von Privatnummern, keine Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke.
  • Keine Treffen außerhalb des Unterrichts, keine Ausflüge, keine Fahrten im eigenen Auto, keine Übernachtungen.
  • Keine Geschenke, kein Geld, keine Gefälligkeiten – in keine Richtung.
  • Keine Fotos oder Aufnahmen von Schüler:innen. Die Videostunde hat bewusst keine Aufnahmefunktion.
  • Körperliche Distanz. Körperkontakt ist nicht Teil des Unterrichts.
  • Grenzen achten. Keine Fragen zum Privatleben über das hinaus, was der Unterricht braucht; keine Gespräche über Sexualität; keine abwertenden, sexualisierten oder diskriminierenden Äußerungen.
  • Keine Alleinverantwortung in Krisen. Wer von einer Gefährdung erfährt, behält das nicht für sich, sondern meldet es (Abschnitt 4).
  • Offenheit bei Nähe. Wer mit einer Familie privat bekannt ist oder wird, sagt uns das. Dann vermitteln wir dort nicht weiter.

4. Meldeweg – an wen ihr euch wendet

Kinder, Eltern, Tutor:innen und Schulen können sich jederzeit melden, auch bei einem bloßen ungutem Gefühl und auch anonym:

Es gibt keine Meldung, die zu klein ist. Wir nehmen jede ernst, dokumentieren sie mit Datum und behandeln sie vertraulich. Niemandem entsteht ein Nachteil daraus, dass er sich gemeldet hat.

Wenn ihr lieber mit jemandem außerhalb sprecht – das ist völlig in Ordnung und manchmal besser:

  • Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 (kostenlos, anonym)
  • Elterntelefon: 0800 111 0 550
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
  • das Jugendamt eurer Stadt
  • im Notfall die Polizei unter 110

5. Was nach einer Meldung passiert

  1. Zuhören und aufschreiben. Wir nehmen die Schilderung auf, ohne zu bewerten und ohne zu drängen – und ohne das Kind auszufragen.
  2. Sofortmaßnahme. Bei einem Verdacht, der ein Kind betreffen könnte, setzen wir die betroffene Vermittlung sofort aus. Das ist keine Vorverurteilung, sondern Vorsicht, und wir sagen das allen Beteiligten auch so.
  3. Fachliche Einschätzung. Wir holen eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu (§ 8b SGB VIII, über das Jugendamt oder eine Beratungsstelle), bevor wir weitere Schritte gehen. Wir sind Studenten, keine Fachleute für Kinderschutz – diesen Unterschied kennen wir.
  4. Eltern einbeziehen, außer wenn dadurch der Schutz des Kindes gefährdet würde.
  5. Behörden einschalten, wenn die Einschätzung das ergibt: Jugendamt, bei Gefahr für Leben oder Sicherheit die Polizei.
  6. Entscheiden und begründen. Am Ende steht eine Entscheidung – von der Rückkehr zur Vermittlung bis zur dauerhaften Sperre. Sie wird der betroffenen Person schriftlich begründet, und sie kann ihr widersprechen (Verfahren).

6. Was Eltern von uns erwarten können

  • Ihr wisst vorab, wer zu euch kommt: Name, Studienfach, Semester.
  • Ihr entscheidet über jede Stunde einzeln und könnt jederzeit wechseln, ohne Kosten.
  • Ihr könnt bei der ersten Stunde dabei sein. Niemand wird euch davon abhalten.
  • Ihr erreicht uns direkt, nicht über ein Callcenter.

7. Grenzen dieses Konzepts

Ein Führungszeugnis zeigt Verurteilungen, keine Absichten. Ein Gespräch zeigt einen Menschen an einem Tag. Wir können deshalb keine Sicherheit versprechen, und wir tun es auch nicht. Was wir versprechen können: dass diese Regeln gelten, dass wir jeder Meldung nachgehen und dass wir im Zweifel für das Kind entscheiden.

8. Überprüfung

Wir sehen dieses Konzept einmal jährlich durch und nach jedem Vorfall sofort. Wer einen Fehler darin findet, sagt uns bitte Bescheid – das ist ausdrücklich erwünscht.

Stand: 11. September 2026 · Erstfassung. Eine fachliche Begleitung durch eine Beratungsstelle ist angefragt; Änderungen daraus arbeiten wir hier ein.