Bildung und Teilhabe
Nachhilfe, die der Staat bezahlt
Wenn ihr Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommt, übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Nachhilfe – oft vollständig. Viele Familien wissen das nicht. Hier steht Schritt für Schritt, wie ihr es beantragt.
Prüft, ob ihr Anspruch habt
Anspruch besteht, wenn eure Familie eine dieser Leistungen bezieht. Wählt aus, welche – wir zeigen euch dann sofort, wo euer Antrag hingehört:
Gilt für Schüler:innen bis 25 Jahre, solange sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen.
Das häufigste Missverständnis: Euer Kind muss nicht versetzungsgefährdet sein.
Diese Hürde gibt es nicht mehr. Es zählt der konkrete Lernbedarf – also dass die Nachhilfe geeignet und nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auch „von einer Vier auf eine Zwei" kann förderfähig sein.
Holt die Bestätigung der Schule
Das ist der Schritt, an dem die meisten hängen bleiben – dabei ist er kurz. Die Klassenlehrkraft (oder das Sekretariat) muss auf dem Antragsformular bestätigen, dass die Lernförderung geeignet und erforderlich ist und dass es kein gleichwertiges schulisches Angebot gibt (also keine kostenlose Förderstunde in dem Fach).
So fragt ihr am einfachsten: Kurze Nachricht ans Klassenlehrer-Postfach oder ein Satz beim Elternsprechtag – Formular mitgeben, zwei Kreuze, Unterschrift. Meist innerhalb einer Woche erledigt.
Text zum Kopieren für die Lehrkraft
Sehr geehrte:r Frau/Herr [Name], wir möchten für [Name des Kindes], Klasse [X], Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Dafür brauchen wir Ihre Bestätigung auf dem beiliegenden Formular, dass die Nachhilfe im Fach [Fach] geeignet und erforderlich ist und die Schule kein gleichwertiges eigenes Angebot hat. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Erstellt euer Kostenangebot – hier, in 30 Sekunden
Das Amt will schwarz auf weiß wissen, was die Nachhilfe kostet. Dieses Angebot müsst ihr nicht bei uns anfragen – ihr erzeugt es direkt hier und legt es dem Antrag bei.
Kostenangebot für das Bildungs- und Teilhabepaket
Tipp: „Als PDF drucken" öffnet den Druckdialog – dort „Als PDF sichern" wählen. So habt ihr eine Datei zum Anhängen.
Reicht den Antrag ein
Ihr braucht drei Dinge – mehr nicht:
Das Antragsformular
„Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – Lernförderung". Gibt es beim Jobcenter bzw. eurer Stadt/eurem Landkreis, meist auch als Download auf deren Website.
Die Bestätigung der Schule
aus Schritt 2 – oft ist sie ein Feld direkt auf dem Formular.
Unser Kostenangebot
aus Schritt 3.
Wichtig für den Zeitpunkt: Bewilligt wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung.
Stellt den Antrag also lieber vor der ersten Stunde. Rückwirkend zahlt das Amt meist nicht – das ist der häufigste vermeidbare Fehler. Wenn es dringend ist: Antrag formlos einreichen („Hiermit beantrage ich Lernförderung für …") und die Unterlagen nachreichen; damit ist das Datum gesichert.
Nach der Bewilligung: Wir rechnen mit dem Amt ab
Sobald der Bescheid da ist, schickt ihr uns eine Kopie – ab dann läuft die Abrechnung direkt zwischen uns und dem Amt. Ihr zahlt nichts, müsst nichts vorstrecken und nichts zurückholen. Eure Tutor:in merkt davon nichts, der Unterricht läuft völlig normal.
Häufige Fragen
Was Familien uns dazu fragen
Wie viele Stunden werden bewilligt?
Das entscheidet das Amt im Einzelfall, üblich sind ein bis zwei Stunden pro Woche für ein bis zwei Fächer, befristet auf ein Halbjahr oder Schuljahr. Läuft die Bewilligung aus und der Bedarf besteht weiter, wird verlängert – dafür braucht es wieder eine kurze Bestätigung der Schule.
Muss mein Kind versetzungsgefährdet sein?
Nein. Diese Voraussetzung ist entfallen. Entscheidend ist, dass die Nachhilfe geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Was, wenn die Schule die Bestätigung verweigert?
Fragt nach dem Grund – meist geht es darum, dass die Schule ein eigenes Angebot im selben Fach hat. Wenn das nicht passt (falsche Uhrzeit, Gruppengröße, anderes Thema), schreibt genau das dazu. Bei einer Ablehnung durch das Amt könnt ihr innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO) helfen kostenlos dabei.
Geht das auch für Studierende?
Nein, das BuT gilt nur für Schüler:innen. Für Studierende gibt es andere Wege – Fachschaften, Härtefallfonds des Studierendenwerks oder unsere Klausur-Nachhilfe zum normalen Preis.
Wir haben keinen Anspruch, aber es ist trotzdem knapp.
Sagt uns Bescheid. Wir sind ein kleines Team und können keine Wunder versprechen – aber wir finden oft eine Lösung, etwa weniger Stunden mit klarem Ziel oder eine Online-Stunde statt vor Ort. Fragen kostet nichts.
Kommt ihr an einer Stelle nicht weiter?
Erst dann müsst ihr uns schreiben – die Schritte oben schaffen die meisten Familien allein. Wenn doch etwas hakt: Sagt uns, an welchem Schritt (1–5) ihr steht, dann helfen wir gezielt weiter.