Inhalte melden und Entscheidungen anfechten

Auf unserer Plattform stehen Texte, die Menschen selbst geschrieben haben: Profile, Nachrichten, Einträge auf dem Schulbrett. Wenn etwas davon rechtswidrig ist, wollen wir es erfahren – und ihr sollt wissen, was dann passiert. Diese Seite beschreibt das Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA).

1. So meldet ihr einen Inhalt

Schreibt an hallo@dein-aufwind.com oder nutzt den Meldeknopf, der neben jedem Eintrag auf dem Schulbrett steht. Ein Konto braucht ihr dafür nicht. Damit wir schnell entscheiden können, helfen uns vier Angaben (Art. 16 Abs. 2 DSA):

  • wo der Inhalt steht – möglichst als Link oder Bildschirmfoto,
  • worin ihr das Problem seht,
  • eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen (freiwillig, aber hilfreich),
  • die Bestätigung, dass eure Angaben nach bestem Wissen richtig sind.

Wir bestätigen jede Meldung, bei der wir eine Kontaktmöglichkeit haben, unverzüglich.

2. Wie wir entscheiden

Wir sehen uns den gemeldeten Inhalt an und entscheiden sorgfältig, sachlich und ohne Willkür. Es entscheidet ein Mensch – wir setzen für diese Entscheidungen keine automatisierten Verfahren ein. Je nach Ergebnis lassen wir den Inhalt stehen, entfernen ihn, schränken seine Sichtbarkeit ein oder beschränken das betroffene Konto.

Bei Einträgen auf dem Schulbrett gilt zusätzlich: Eine Meldung blendet den Eintrag sofort aus, bis wir ihn angesehen haben. Das ist bewusst so – dort schreiben Minderjährige.

3. Ihr bekommt eine Begründung

Wer von einer Entscheidung betroffen ist, erhält von uns eine Begründung (Art. 17 DSA). Darin steht, was wir getan haben, worauf wir uns stützen – Gesetz oder unsere eigenen Bedingungen –, welche Tatsachen wir zugrunde gelegt haben, ob eine Meldung den Anstoß gegeben hat und wie die Entscheidung angefochten werden kann. Auch wer eine Meldung abgegeben hat, erfährt, wie wir entschieden haben.

4. So fechtet ihr eine Entscheidung an

  1. Bei uns. Widersprecht formlos per E-Mail, innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung. Wir prüfen den Fall erneut, und zwar nicht durch dieselbe Person, die zuerst entschieden hat. Halten wir die Entscheidung für falsch, nehmen wir sie unverzüglich zurück.
  2. Außergerichtliche Streitbeilegung. Ihr könnt eine nach Art. 21 DSA zertifizierte Streitbeilegungsstelle anrufen. Deren Entscheidung ist für keine Seite bindend; die Kosten trägt bei einem Erfolg eurer Beschwerde die Plattform.
  3. Gericht. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht unabhängig davon jederzeit offen.

5. Wenn Gefahr im Verzug ist

Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, bei der Leben oder Sicherheit von Menschen bedroht sind, unterrichten wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden (Art. 18 DSA). Bei Gefahr für ein Kind gilt zusätzlich unser Schutzkonzept.

6. Kontaktstelle

Unsere Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA erreicht ihr elektronisch unter hallo@dein-aufwind.com und postalisch unter der Anschrift im Impressum. Wir kommunizieren auf Deutsch, auf Wunsch auch auf Englisch.

7. Was für uns als Kleinstunternehmen nicht gilt

Der DSA nimmt Kleinst- und Kleinunternehmen von einem Teil seiner Pflichten aus (Art. 19 DSA). Wir fallen darunter und veröffentlichen deshalb keine Transparenzberichte nach Art. 15 und 24 und betreiben kein internes Beschwerdemanagementsystem im Sinne von Art. 20. Das ändert nichts daran, dass wir Meldungen bearbeiten, Entscheidungen begründen und Widersprüche prüfen – das steht oben, und daran halten wir uns unabhängig von der Ausnahme.

Stand: 11. September 2026